Die stille Gesellschaft ist seit über 100 Jahren im Handelsgesetzbuch verankert (§§ 230–236 HGB). Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Ihre Beteiligung an unseren Mietwohnungen funktioniert – inklusive aller Risiken.
Bei einer stillen Gesellschaft beteiligen Sie sich mit einer Kapitaleinlage am Handelsgewerbe der Wohnraum Bayern GmbH. Ihre Einlage geht in das Vermögen der Gesellschaft über – dafür erhalten Sie einen vertraglich geregelten Anteil am Gewinn.
In einem persönlichen Gespräch – bei uns in Herrngiersdorf, bei Ihnen oder per Video – lernen Sie unser Portfolio, unsere Zahlen und unser Team kennen. Auf Wunsch besichtigen wir gemeinsam die Objekte. Es gibt keine Zeichnungsfristen und keinen Abschlussdruck.
Sie erhalten den Beteiligungsvertrag, die Anlegerinformationen und auf Wunsch Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Objekte. Nehmen Sie sich Zeit – und ziehen Sie gerne eine unabhängige Beratung (Steuerberater, Anwalt) hinzu. Wir beantworten jede Frage schriftlich.
Sie zeichnen Ihre stille Beteiligung ab einer Mindestbeteiligung von 10.000 € (Beispielwert) und überweisen die Einlage. Mit Annahme der Zeichnung durch die Gesellschaft entsteht die stille Gesellschaft – Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher bleibt unberührt.
Wir vermieten, verwalten und entwickeln die Wohnungen mit eigenem Team. Aus den Mieterträgen erfolgt – nach Kosten, Rücklagen und Zins – die quartalsweise Ausschüttung auf Ihre Beteiligung. Einmal jährlich erhalten Sie einen ausführlichen Bericht inklusive Jahresabschluss.
Zum Ende der vereinbarten Laufzeit (Beispiel: 7 Jahre, mit Verlängerungsoption) wird Ihre Beteiligung ordentlich beendet und das Auseinandersetzungsguthaben – Ihre Einlage zuzüglich noch nicht ausgeschütteter Gewinnanteile, abzüglich etwaiger Verlustanteile – ausgezahlt.
Unverbindliche Beispielrechnung mit einer prognostizierten, nicht garantierten Ausschüttung von 4,0 % p. a. vor Steuern. Ausschüttungen hängen vom tatsächlichen Geschäftsergebnis ab und können niedriger ausfallen oder ganz entfallen; auch ein teilweiser oder vollständiger Verlust der Einlage ist möglich. Einkünfte aus stillen Beteiligungen unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Drei Wege, in Wohnimmobilien zu investieren – und was sie unterscheidet.
| Stille Beteiligung | Nachrangdarlehen / Crowdinvesting | Direktkauf einer Wohnung | |
|---|---|---|---|
| Rechtsnatur | Gesellschafterstellung im Innenverhältnis (§§ 230 ff. HGB), Beteiligung am Gewinn | Darlehen mit fester Verzinsung und qualifiziertem Rangrücktritt | Eigentum mit Grundbucheintrag |
| Einstieg ab | typisch 5.000–25.000 € | oft schon ab 100–500 € | meist sechsstellig zzgl. Nebenkosten |
| Ertrag | Gewinnabhängige Ausschüttung – schwankend, nicht garantiert | Fester Zins – aber nur, solange der Emittent zahlungsfähig ist | Mietertrag und Wertentwicklung – abzüglich aller Eigentümerpflichten |
| Aufwand | Keiner – Verwaltung übernimmt die Gesellschaft | Keiner | Hoch: Verwaltung, Instandhaltung, Mietersuche, Steuern |
| Kontrollrechte | Einsicht in Jahresabschluss und Bücher (§ 233 HGB) | In der Regel nur Informationspflichten laut Vertrag | Volle Kontrolle |
| Wesentliche Risiken | Unternehmerisches Risiko bis zum Totalverlust der Einlage, eingeschränkte Handelbarkeit | Nachrangigkeit, Totalverlustrisiko, Projektabhängigkeit | Klumpenrisiko, Leerstand, Zins- und Marktrisiko, Illiquidität |
Vereinfachte, schematische Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Keine Anlageberatung.
Kapitalanlagen leben von Fachbegriffen. Wir übersetzen sie – damit Sie genau wissen, was Sie unterschreiben.
Wer Ihnen eine Kapitalanlage ohne Risiken verspricht, verschweigt etwas. Wir nicht. Lesen Sie zuerst, was schiefgehen kann:
„Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“
Gesetzlicher Warnhinweis gemäß § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Sie beteiligen sich am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg der Gesellschaft. Bleiben Mieterträge aus oder steigen Kosten, sinken Ausschüttungen – bis hin zum vollständigen Ausfall. Im Insolvenzfall droht der Totalverlust der Einlage (Maximalrisiko).
Stille Beteiligungen sind nicht börsengehandelt. Ein vorzeitiger Verkauf ist nur eingeschränkt, mit Zustimmung der Gesellschaft und ggf. mit Abschlägen möglich. Planen Sie die Laufzeit verbindlich ein – die Anlage ist nicht zur kurzfristigen Liquiditätsreserve geeignet.
Immobilienwerte und Mieten können fallen. Leerstand, Mietausfall, Sanierungsstau, steigende Zinsen oder geänderte Gesetzgebung (z. B. Mietrecht, Energieauflagen) können das Ergebnis erheblich belasten.
Ansprüche stiller Gesellschafter können nachrangig ausgestaltet sein. Es besteht keine gesetzliche Einlagensicherung wie bei Bankguthaben – Ihre Beteiligung ist kein Sparbuch und kein Festgeld.
Alle Renditeangaben sind Prognosen auf Basis heutiger Annahmen. Die tatsächliche Entwicklung kann erheblich abweichen. Frühere Ergebnisse sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.
Der Erfolg hängt wesentlich von der Erfahrung und den Entscheidungen der Geschäftsführung ab. Der Ausfall von Schlüsselpersonen kann sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken.
Unsere Empfehlung: Investieren Sie nur Mittel, deren möglichen Verlust Sie verkraften können, streuen Sie Ihr Vermögen über mehrere Anlageklassen – und lassen Sie sich unabhängig beraten. Vollständige Risikohinweise finden Sie im Impressum sowie in den Vertragsunterlagen.